Arbutus-Aktie bricht ein: Europäisches Patent widerrufen
Die Aktien von Arbutus Biopharma stürzten am Freitag um 7 Prozent ab, nachdem das Europäische Patentamt ein Schlüsselpatent des Unternehmens widerrief. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für laufende Rechtsstreitigkeiten haben.

Die Arbutus Biopharma Corporation erlebte einen schwarzen Freitag an der Börse: Die Aktie des Biopharma-Unternehmens verlor 7 Prozent an Wert, nachdem die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) das europäische Patent EP 2279254 widerrief. Dieses Patent gilt als eines der wichtigsten geistigen Eigentümer des Unternehmens.
Hintergrund der Entscheidung
Die mündliche Entscheidung der Beschwerdekammer erfolgte ohne detaillierte Begründung und basiert auf Einsprüchen, die bereits im April 2018 von Tochtergesellschaften von Moderna Therapeutics und Merck Sharp & Dohme eingereicht worden waren. Bemerkenswert ist, dass das EPA damit zwei frühere Entscheidungen seiner eigenen Einspruchsabteilung aufhob, die eine geänderte Fassung des Patents noch aufrechterhalten hatten.
Arbutus kündigte umgehend an, gegen die Entscheidung vorzugehen. Das Unternehmen plant, einen Überprüfungsantrag bei der Großen Beschwerdekammer des EPA einzureichen, sobald die schriftliche Begründung vorliegt – diese wird in den kommenden Monaten erwartet.
Auswirkungen auf laufende Rechtsstreitigkeiten
Der Patentwiderruf dürfte unmittelbare Konsequenzen für die Patentverletzungsklage von Arbutus gegen Moderna in der Schweiz haben. Auch einer von zwei Fällen vor dem Einheitlichen Patentgericht, in denen das '254 Patent geltend gemacht wird, könnte betroffen sein.
Allerdings betont Arbutus, dass die EPA-Entscheidung auf dem europäischen Standard der "unzulässigen Erweiterung" (added matter) basiert – einem Kriterium, das in anderen Rechtsordnungen nicht angewendet wird. Das Unternehmen geht daher davon aus, dass die laufenden Patentverletzungsprozesse gegen Moderna in den USA, Japan und Kanada nicht beeinträchtigt werden.
Weitere Verfahren unberührt
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Zur AktienanalyseEbenso soll der zweite Fall gegen Moderna vor dem Einheitlichen Patentgericht, der das '254 Patent nicht betrifft, von der Entscheidung unberührt bleiben. Auch die separate Klage gegen Pfizer und BioNTech in den Vereinigten Staaten werde nach Einschätzung des Unternehmens nicht von der EPA-Entscheidung beeinflusst.
Bedeutung für Investoren
Für Anleger unterstreicht der Kursrückgang die Bedeutung des Patentportfolios für Biopharma-Unternehmen. Patente bilden oft die Grundlage für Lizenzeinnahmen und Schadenersatzforderungen in Verletzungsklagen. Der Ausgang der angekündigten Überprüfung durch die Große Beschwerdekammer des EPA dürfte daher von erheblicher Bedeutung für die weitere Kursentwicklung der Arbutus-Aktie sein.


