Arbeitsministerium lehnt Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonarbeiter ab
Agrarministerium prüft rechtliche Möglichkeiten trotz Widerstand aus Berlin

Das Bundesarbeitsministerium unter Leitung von Bärbel Bas lehnt Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeiter entschieden ab. Eine Herabsetzung des Mindestlohns für kurzfristig beschäftigte Saisonkräfte sei nach nationalem und europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung, die keinen sachlichen Grund habe, erklärte ein Sprecher des Ministeriums. Zudem sei eine solche Ausnahme nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Zuvor hatte Bundesagrarminister Alois Rainer signalisiert, dass er eine Ausnahmeregelung für Saisonarbeiter grundsätzlich prüfe. Er verwies auf die Forderung des Deutschen Bauernverbandes, der eine Kürzung des Mindestlohns auf 80 Prozent vorgeschlagen hatte. Nach Ansicht des Bauernverbands, vertreten durch Präsident Joachim Rukwied, rechtfertige der Umstand, dass Saisonarbeitskräfte ihren Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hätten, eine niedrigere Vergütung. Rukwied warnte vor erheblichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft, sollte der Mindestlohn auf 15 Euro angehoben werden.
Das Arbeitsministerium hält dieser Argumentation entgegen, dass der gesetzliche Mindestlohn als absolute Lohnuntergrenze branchenübergreifend gilt. Er sichert ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit. Ausnahmen für einzelne Branchen widersprächen diesem grundlegenden Ziel. Auch wenn eine Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei, begründe dies keine niedrigere Bezahlung.
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Zur AktienanalyseDie Diskussion um den Mindestlohn betrifft besonders die Landwirtschaft, wo viele Saisonkräfte beschäftigt sind. Die Debatte wurde durch die Forderungen des Bauernverbandes und die Prüfung durch das Agrarministerium angefacht. Das Arbeitsministerium stellt klar, dass es keine rechtliche Grundlage für eine Abweichung vom Mindestlohn gibt und lehnt jegliche Sonderregelungen für Saisonarbeiter ab.


