Arbeit mit Mindestlohn bringt deutlich mehr ein
Studie zeigt klare Einkommensvorteile gegenüber Bürgergeld in allen Regionen und Haushaltstypen

Vollzeitbeschäftigte, die zum gesetzlichen Mindestlohn arbeiten, haben deutlich mehr Geld zur Verfügung als Empfänger von Bürgergeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Forscher widersprechen damit der oft geäußerten Behauptung, die Sozialleistung sei so hoch, dass der Anreiz zu einer regulären Erwerbstätigkeit fehle. Grundlage der Berechnungen war der aktuelle Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde, hochgerechnet auf eine durchschnittliche Vollzeitstelle mit 38,2 Wochenstunden. Berücksichtigt wurden auch mögliche zusätzliche Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag.
Drei Fallbeispiele zeigen die Unterschiede. Ein alleinstehender Mann mit Mindestlohn kommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben auf ein Nettoeinkommen von 1.546 Euro. Hinzu kommt ein rechnerischer Anspruch auf 26 Euro Wohngeld, sodass ihm monatlich 1.572 Euro zur Verfügung stehen. Ein vergleichbarer Bürgergeldempfänger erhält 563 Euro Regelsatz sowie 451,73 Euro für die Unterkunft, zusammen also 1.015 Euro. Selbst wenn der Rundfunkbeitrag berücksichtigt wird, bleibt der Abstand mit mehr als 500 Euro deutlich.
Noch größer ist die Differenz bei Alleinerziehenden. Eine Frau mit einem fünfjährigen Kind hätte bei Vollzeitbeschäftigung zum Mindestlohn netto 1.636 Euro. Mit Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss ergibt sich ein Betrag von 2.532 Euro. Für denselben Haushalt im Bürgergeldbezug kalkuliert das WSI 1.783 Euro. Der Unterschied beträgt 749 Euro. In einem dritten Szenario kommt ein Ehepaar mit zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren, bei dem nur ein Elternteil arbeitet, auf 3.414 Euro monatlich. Mit Bürgergeld und Unterkunftskosten wären es 2.754 Euro, also 660 Euro weniger.
Die Berechnungen zeigen zudem regionale Unterschiede, die vor allem mit den jeweiligen Mietkosten zusammenhängen. In München und Umgebung fällt der Lohnabstand mit 379 bis 444 Euro am geringsten aus. In Landkreisen wie Nordhausen oder dem Vogtlandkreis liegt er mit 662 beziehungsweise 652 Euro am höchsten. Dennoch bleibt in allen untersuchten Regionen ein deutlicher Abstand zwischen Bürgergeld und Erwerbseinkommen bestehen.
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Zur AktienanalyseWSI-Direktorin Bettina Kohlrausch betonte, die Zahlen machten deutlich, dass Bezieher von Bürgergeld in allen Haushaltstypen weniger Geld hätten als Erwerbstätige mit Mindestlohn. Die Annahme, Bürgergeldbezieher wollten nicht arbeiten, weil sie damit gut leben könnten, sei sachlich falsch. Nach Ansicht von Kohlrausch liegt der politische Handlungsbedarf vielmehr in der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und in der Qualifizierung von erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern. Bereits 2023 hatte das Institut zu ähnlichen Ergebnissen geforscht, die auch vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft bestätigt wurden.

