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ANM stoppt Teilbetrieb in Sigma-Lithium-Mine Grota do Cirilo

Brasiliens Bergbauaufsicht ordnet Korrekturmaßnahmen am Osthang des nördlichen Pits an und sperrt den Bereich.

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ANM stoppt Teilbetrieb in Sigma-Lithium-Mine Grota do Cirilo

Rio de Janeiro – Die brasilianische Bergbauaufsichtsbehörde ANM hat den Lithiumproduzenten Sigma Lithium angewiesen, die Abbauaktivitäten in einem Teil seiner Mine Grota do Cirilo einzustellen. Das geht aus einem Dokument hervor, das der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorlag und auf ein nicht näher spezifiziertes „drohendes Risiko" verweist. Betroffen ist damit nicht die gesamte Mine, sondern ein abgegrenzter Bereich des Projekts.

Die Behörde verfügte den sofortigen Beginn von Korrekturmaßnahmen am östlichen Hang des nördlichen Pits der Mine. Dort hatte die ANM nach eigenen Angaben einen „gerissenen Abschnitt" festgestellt. Der Bereich bleibe bis zum Abschluss der Arbeiten am östlichen Hang gesperrt, erklärte die Aufsicht. Darüber hinaus forderte die ANM eine Reihe von Maßnahmen zur Risikominderung im Bergwerk.

Behörde droht mit weiteren Schritten

Bei Nichtbeachtung ihrer Auflagen werde die Behörde „geeignete Schritte" einleiten, hieß es in der Verfügung weiter. Konkrete Fristen, Sanktionen oder Angaben zur Höhe möglicher Bußgelder nennt das Dokument nicht. Die ANM macht in dem Schreiben auch keine Angaben dazu, wie lange die Arbeiten am östlichen Hang dauern sollen.

Wie stark die Stilllegung die Abbauaktivitäten von Sigma insgesamt beeinträchtigen wird, ist unklar. Der Teilbetrieb trifft das Unternehmen in einer ohnehin angespannten operativen Lage. Die Förderung war bereits durch die jüngste Aussetzung ihrer Umweltgenehmigungen sowie durch ein Verbot für die Ablagerung von Abraum beeinträchtigt. Zwei parallel laufende behördliche Einschränkungen treffen damit auf eine Mine, deren Handlungsspielraum ohnehin eingeschränkt ist.

Keine Stellungnahme des Unternehmens

Sigma Lithium reagierte zunächst nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme. Für Anleger bleibt damit vorerst offen, ob die Sperrung nur wenige Tage oder mehrere Wochen Bestand haben wird und ob sie sich auf die Auslieferungsmengen niederschlägt. Beobachtet werden dürfte in den kommenden Tagen vor allem, ob die ANM die Auflagen nach Abschluss der Hangsicherung wieder aufhebt.

Für deutsche Privatanleger ist der Fall insofern relevant, weil Sigma Lithium zu den bekannteren Produzenten des Rohstoffs gehört, der als zentraler Bestandteil von Batterien für Elektrofahrzeuge und stationäre Speicher gilt. Der Lithiummarkt reagiert traditionell sensibel auf Meldungen über Produktionsausfälle einzelner Minen, weil das Angebot stark auf wenige Förderregionen konzentriert ist. Brasilien spielt dabei neben Australien, Chile und Argentinien eine Rolle als Standort für Hartgestein-Lithium.

Bergbaubehörden wie die ANM sind in Brasilien befugt, bei festgestellten Sicherheitsmängeln unmittelbar in den Betrieb einzugreifen. Kommt ein Unternehmen den Auflagen nicht nach, kann die Behörde weitere Anordnungen erlassen oder den Betrieb ganz untersagen. Die Reihenfolge – erst Feststellung eines Mangels, dann Anordnung von Korrekturmaßnahmen und Sperrung des betroffenen Areals – entspricht diesem üblichen Verfahren.

Offen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt auch, welche Kosten die Sicherungsarbeiten am östlichen Hang verursachen und ob sie den weiteren Abbauplan des Projekts verzögern. Das Dokument von Reuters enthält dazu keine Angaben. Ebenso wenig lässt sich aus der Verfügung ableiten, ob weitere Bereiche der Mine einer Prüfung unterzogen werden. Sigma hat bislang weder die Anordnung öffentlich kommentiert noch einen Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt.

Der Fall reiht sich damit in eine Serie von regulatorischen Eingriffen ein, mit denen brasilianische Behörden in den vergangenen Monaten auf den Betrieb des Unternehmens eingewirkt haben. Zuerst kamen die Umweltgenehmigungen, dann das Verbot der Abraumlagerung, nun die Sicherheitssperre an einem Hangabschnitt. Für die Bewertung der Aktie dürfte entscheidend sein, wie schnell Sigma die Auflagen abarbeitet und ob die ANM danach zur normalen Betriebserlaubnis zurückkehrt.

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