Anleger klagen DWS wegen Greenwashing an
Prozess um irreführende Nachhaltigkeitsversprechen vor dem Landgericht Frankfurt

Beim Landgericht Frankfurt wird im März eine Anlegerklage gegen die Fondsgesellschaft DWS im Zusammenhang mit Greenwashing-Vorwürfen verhandelt. Der Termin ist für den 25. März angesetzt, wie das Landgericht mitteilte. Es handelt sich um die erste Klage dieser Art, die vor Gericht verhandelt wird. Die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte, die den Kläger vertritt, teilte mit, dass die Klage bereits im Dezember 2023 eingereicht worden sei. Eine Sprecherin der DWS erklärte, das Unternehmen halte die Klage für unbegründet und wolle sich nicht zu Details äußern, da das Verfahren noch laufe.
Die DWS sieht sich seit längerem Vorwürfen ausgesetzt, Fonds nachhaltiger dargestellt zu haben, als sie tatsächlich sind. In den USA musste die Tochtergesellschaft der Deutschen Bank wegen Greenwashing und unzureichender Maßnahmen zur Geldwäscheprävention eine Geldstrafe in Höhe von 25 Millionen Dollar zahlen. Auch in Deutschland stehen die Aktivitäten der DWS im Fokus. Anfang des Jahres durchsuchte die Frankfurter Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume des Unternehmens im Rahmen ihrer Ermittlungen.
Der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Goldenstein, hatte 20.758,40 Euro in den DWS ESG Stiftungsfonds LD investiert. Sein Anwalt, Claus Goldenstein, erklärte, der Mandant habe darauf vertraut, dass ein als ESG-Fonds deklarierter Fonds tatsächlich nachhaltig sei. Der Vorwurf lautet, die DWS habe bewusst verschwiegen, wie die Einhaltung von ESG-Kriterien kontrolliert wird, und damit Anleger in die Irre geführt. Zudem wird dem Unternehmen vorgeworfen, gegen EU-Recht verstoßen zu haben.
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Zur AktienanalyseDie Kanzlei hofft, durch die Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt eine erste juristische Einschätzung zu den Vorwürfen zu erhalten. Allerdings geht sie davon aus, dass der Fall in die nächste Instanz weitergereicht wird. Die Bedeutung des Prozesses liegt nicht nur in der individuellen Klage, sondern auch in der Signalwirkung für andere betroffene Anleger. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Konsequenzen für die Fondsgesellschaft und die Regulierung von ESG-Produkten haben.


