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Altersvorsorge: Diese 6 Rentenverträge sollten Sie nicht übertragen

Wer alte Rentenverträge zusammenlegen will, sollte aufpassen: Bei sechs Vertragstypen ist eine Übertragung oft nachteilig.

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Altersvorsorge: Diese 6 Rentenverträge sollten Sie nicht übertragen

Die Konsolidierung alter Rentenverträge klingt verlockend – einfachere Verwaltung, bessere Konditionen, mehr Anlageoptionen. Doch nicht jede Übertragung ist sinnvoll. Experten warnen: Bei bestimmten Vertragstypen können Anleger durch einen Wechsel wertvolle Garantien und Leistungen dauerhaft verlieren.

Bradley Clark, Chartered Financial Planner, erklärt, dass die Zusammenführung mehrerer Rentenansprüche das Leben zwar vereinfachen kann – aber nur dann, wenn man vorher genau prüft, welche Verträge man besitzt. Im Folgenden stellen wir die sechs wichtigsten Vertragstypen vor, bei denen eine Übertragung in der Regel nicht ratsam ist.

1. Rentenversicherungen mit garantierten Rentenfaktoren (GAR)

Enthält ein Rentenplan einen sogenannten Guaranteed Annuity Rate (GAR), kann dieser deutlich höher liegen als die aktuell am freien Markt verfügbaren Konditionen. In diesem Fall ist es oft vorteilhafter, beim bestehenden Anbieter zu bleiben und die Rente dort zu beziehen. Wer unsicher ist, ob sein Vertrag eine solche Garantie enthält, sollte einfach beim Rentenverwalter nachfragen. Wichtig: Beträgt der Vertragswert 30.000 britische Pfund oder mehr, ist bei einer geplanten Übertragung eine Finanzberatung erforderlich.

2. Leistungsdefinierte Rentenzusagen (Defined Benefit)

Diese Vertragsform bietet ein garantiertes Einkommen ab Renteneintritt, das in der Regel jährlich steigt und nach dem Tod des Versicherten oft anteilig an Hinterbliebene weitergezahlt wird. Solche Ansprüche entstehen häufig im öffentlichen Dienst oder bei großen Unternehmen. Das Problem: Der Übertragungswert, den Anleger im Gegenzug erhalten, unterschätzt in der Regel den tatsächlichen Wert der aufgegebenen Leistungen. Auch hier gilt: Ab einem Vertragswert von 30.000 britischen Pfund ist eine Finanzberatung vor der Übertragung gesetzlich vorgeschrieben.

3. Rentenversicherungen mit garantierten Fondsrenditen

Diese Vertragsform – auch als „garantierter Drawdown" bezeichnet – ist selten, aber existent. Sie stellt eine Art Mittelweg zwischen einer klassischen Rentenversicherung und einem Entnahmeplan dar. Die garantierten Renditen mögen nicht besonders hoch sein, bieten jedoch eine Sicherheit, die bei einer Übertragung verloren gehen würde. Betroffene sollten die genauen Details ihres Vertrags mit dem Anbieter klären.

4. Alte Betriebsrenten mit erhöhtem steuerfreiem Kapitalbezug

Einige Betriebsrenten, die Ansprüche aus der Zeit vor April 2006 enthalten, erlauben es Mitgliedern, mehr als die üblichen 25 Prozent des Kapitals steuerfrei zu beziehen. Das ist ein erheblicher Vorteil, der bei einer Übertragung verloren gehen kann. Ob eine Übertragung dennoch sinnvoll ist, hängt von der Höhe des erhöhten steuerfreien Betrags, den Wachstumsaussichten und den verfügbaren Rentenoptionen ab. Manche dieser alten Verträge ermöglichen zudem den Bezug von Leistungen vor dem 55. Lebensjahr – ein weiterer schützenswerter Vorteil.

5. Rentenversicherungen mit hohen Kündigungsgebühren

Moderne Rentenpläne erheben meist keine oder nur geringe Übertragungsgebühren. Bei älteren Verträgen können jedoch erhebliche Kosten anfallen, insbesondere durch sogenannte Marktwertanpassungen (Market Value Reductions) bei Investitionen in „With-Profits"-Fonds. Eine wichtige Ausnahme: Wer 55 Jahre oder älter ist und eine private Rentenversicherung oder eine Stakeholder-Rente besitzt, profitiert von einer gesetzlichen Obergrenze von maximal einem Prozent für vorzeitige Ausstiegsgebühren. Wer mit seinem aktuellen Anbieter unzufrieden ist, kann in diesem Fall meist kostengünstig wechseln.

6. Verträge mit laufenden Arbeitgeberbeiträgen

Wer in ein Rentensystem eingestuft wurde, das nicht den eigenen Vorstellungen entspricht, denkt schnell an eine Übertragung. Doch Vorsicht: Eine Übertragung ist nur dann sinnvoll, wenn der Arbeitgeber seine Beiträge auch in das neue System einzahlen darf. Die meisten Arbeitgeber erlauben eine solche Umleitung nicht. In diesen Fällen empfiehlt es sich, mit der Übertragung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu warten, um weiterhin von den Arbeitgeberbeiträgen zu profitieren. Alternativ kann auch nur ein Teil der Rente übertragen werden, um das bestehende Betriebsrentenkonto offenzuhalten.

Was tun, wenn der eigene Vertrag nicht auf der Liste steht?

Wer nach sorgfältiger Prüfung aller Ausstiegsgebühren und Leistungsgarantien zu dem Schluss kommt, dass eine Übertragung sinnvoll ist, hat grundsätzlich gute Möglichkeiten. Wichtig dabei: Wer seine Rente als Barwert überträgt, muss zunächst alle Anlagen verkaufen. In Zeiten von Marktvolatilität kann das sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Wer Anlagen ohne Verkauf überträgt, kann in der Regel während der Übertragungsphase keine Änderungen am Portfolio vornehmen – und diese Übertragungen dauern aufgrund der Beteiligung Dritter tendenziell länger.

Grundsätzlich gilt: Wer unsicher ist, ob eine Übertragung für die eigene Situation das Richtige ist, sollte professionellen Rat einholen. Die Regelungen zur Altersvorsorge können sich ändern, und die Leistungen hängen stets von den individuellen Umständen ab.

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