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Aktionärsschützer fordern Reformen in der Unternehmensführung

Virtuelle Hauptversammlungen, Gesetzeslücken und der Wirecard-Skandal: Wo Verbesserungen dringend nötig sind

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Aktionärsschützer fordern Reformen in der Unternehmensführung

Anleger in Deutschland fühlen sich benachteiligt, und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) äußert scharfe Kritik an verschiedenen Vorkehrungen und Regelungen, die ihrer Meinung nach die Position der Aktionäre schwächen. Insbesondere die Beibehaltung virtueller Hauptversammlungen bei Dax-Konzernen steht im Fokus ihrer Kritik. Bei Unternehmen wie Siemens Energy und Covestro wurden technische Störungen gemeldet, die es den Aktionären unmöglich machten, Zwischenrufe zu tätigen oder spontan mit anderen Aktionären zu kommunizieren. Zudem sind die vorab eingereichten Fragen oft zu umfangreich, und die Antworten, die sie erhalten, können bis zu 300 Seiten lang sein. Diese Praxis behindert den direkten Austausch und die Interaktion zwischen Vorstand und Aktionären erheblich.

Obwohl viele kleine Unternehmen nach der Corona-Pandemie zu physischen Aktionärstreffen zurückgekehrt sind, haben etwa zwei Drittel der großen Konzerne die digitale Form beibehalten. Dies wird von Aktionärsschützern als problematisch angesehen, da dies die Position des Vorstands gegenüber den Aktionären stärkt. Markus Kienle, Vorstandsmitglied der SdK, betonte diese Ungleichheit und forderte eine gerechtere Lösung.

Ein weiterer Kritikpunkt der SdK betrifft das Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung angeschlagener Unternehmen. Dieses Gesetz bevorzugt Gläubiger und führt in der Regel für Aktionäre zu einem Totalverlust, wie es im Fall von Leoni deutlich wurde. Die SdK weist darauf hin, dass dieses Gesetz ein hohes Missbrauchspotenzial birgt, da es ohne Zustimmung der Hauptversammlung angewendet werden kann und zu drastischen Maßnahmen wie der Herabsetzung des Kapitals auf null führen kann. In solchen Fällen werden oft nur noch Großaktionäre bei anschließenden Kapitalerhöhungen zugelassen.

Besonders enttäuschend ist für die Aktionärsschützer auch die Aufarbeitung des Wirecard-Skandals. Sie bemängeln, dass die Verfahren nur schleppend vorangehen und sowohl die Wirtschaftsprüferaufsicht als auch das Bayerische Oberste Landesgericht unzureichend ausgestattet sind. Auch die Staatsanwaltschaft München steht in der Kritik, da das Versagen im Zusammenhang mit dem Skandal bisher nicht ausreichend aufgearbeitet wurde. Ein rechtskräftiges Urteil gegen die wegen Bandenbetrugs angeklagten Wirecard-Manager wird voraussichtlich erst Ende 2027 erwartet.

Schließlich äußerte Daniel Bauer, Vorstandschef der SdK, scharfe Kritik am Zustand des Anleihemarkts in Deutschland. Er bezeichnete die Situation als "Wildwest am Anleihemarkt" und wies darauf hin, dass seit 2010 rund 250 Mittelstandsanleihen emittiert wurden, von denen jedoch eine Ausfallrate von über 20 Prozent verzeichnet wurde. Dies führte zu Milliardenverlusten für die Anleger. Bauer warnte vor einem schlechten Gesetz und untätigen Behörden, die es Unternehmenschefs ermöglichen, Anleger in dieser Anlageklasse auszutricksen. Es bleibt abzuwarten, ob die Kritik der Aktionärsschützer zu konkreten Veränderungen in den genannten Bereichen führen wird.

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