Agrarminister prüft Ausnahmen für Saisonarbeiterlohn
Kritik von SPD und Gewerkschaften an Mindestlohn-Absenkung

Der Bundesagrarminister Alois Rainer hat sich offen für Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeiter gezeigt. In einem Interview erklärte der CSU-Politiker, dass seine Fachleute prüfen, ob ein rechtssicherer Weg möglich sei, um solche Ausnahmen umzusetzen. Die Forderung geht auf den Bauernverband zurück, der vorschlägt, Saisonarbeitskräften lediglich 80 Prozent des Mindestlohns zu zahlen. Diese Maßnahme soll den finanziellen Belastungen landwirtschaftlicher Betriebe entgegenwirken, die durch die Erhöhung des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro stark beeinträchtigt werden könnten.
Rainer betonte, dass die Bundesregierung grundsätzlich zum Mindestlohn stehe, gleichzeitig aber die Herausforderungen für Obst- und Gemüsebauern ernst nehme. Ohne die Unterstützung durch Saisonarbeiter sei die Ernte vieler Betriebe gefährdet. Besonders lohnintensive landwirtschaftliche Betriebe würden durch die gestiegenen Lohnkosten vor erhebliche finanzielle Probleme gestellt. Der Agrarminister verwies zudem auf Regelungen im Koalitionsvertrag, die die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonkräften auf bis zu 90 Tage ausweiten sollen. Zusätzlich sollen durch die Wiedereinführung von Agrardiesel-Subventionen finanzielle Entlastungen für die Landwirte geschaffen werden.
Der Bauernverband warnt vor gravierenden Folgen einer vollständigen Anwendung des Mindestlohns auf Saisonarbeitskräfte. Bauernpräsident Joachim Rukwied argumentiert, dass diese Arbeiter ihren Lebensmittelpunkt meist nicht in Deutschland hätten und deshalb von der vollen Mindestlohnregelung ausgenommen werden sollten. Er bezeichnete eine uneingeschränkte Erhöhung des Mindestlohns als Beschleuniger eines Strukturwandels, der viele Gemüse-, Obst- und Weinbaubetriebe zum Aufgeben zwingen könnte.
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Zur AktienanalyseDer Vorschlag stieß auf heftige Kritik seitens der SPD und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Der stellvertretende Bundesvorsitzende der IG BAU, Harald Schaum, betonte, dass der Mindestlohn eine untere Einkommensgrenze darstelle, unter die das Entgelt nicht fallen dürfe, damit die Beschäftigten einigermaßen davon leben könnten. Er verwies darauf, dass die Bezahlung in der Landwirtschaft ohnehin oft problematisch sei, da Betriebe häufig die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Lohn abziehen. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf wies die Forderung des Bauernverbands klar zurück. Für ihn sei es nicht akzeptabel, Saisonarbeiter vom Mindestlohn auszunehmen, da es um das Recht auf einen armutsfesten Lohn für alle Erwerbstätigen gehe.


